Ja, als Mieter oder als Eigentümer sind Sie gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich verpflichtet, dem Monteur Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihrem Betrieb zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, der Monteur weist sich unaufgefordert mittels eines Werksausweises der Leitungspartner sowie durch Nennung Ihres individuellen Zutrittscodes aus. Diesen für Sie individuell erzeugten Zutrittscode (PIN) erhalten Sie mit dem Terminanschreiben zur Erhebung. Für den Anpassungstermin teilen wir Ihnen einen neuen Zutrittscode (PIN) mit.
Bitte ermöglichen Sie unserem Monteur Zutritt zu allen Räumlichkeiten, in denen sich Erdgasgeräte befinden.
Welche Unternehmen mit der Erhebung und Anpassung beauftragt sind, finden Sie hier.