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Allgemeine Infos und Hintergrund
Wer ist die Leitungspartner GmbH?
Die Leitungspartner GmbH ist die Netzgesellschaft für die Stadt Düren und die Gemeinde Merzenich. Das Unternehmen mit Sitz in Düren ist eine 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Düren und seit dem 01. Januar 2013 für den Ausbau und Betrieb der Stromnetze, Gasnetze, Wassernetze, Wärmenetze und Datennetze zuständig. Leitungspartner beschäftigt rund 180 Mitarbeiter. Als regionaler Netzbetreiber ist die Leitungspartner GmbH für die Erdgasumstellung in Düren und Merzenich verantwortlich.
Was bedeutet Erdgasumstellung?
Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgte bisher mit zwei verschiedenen Erdgasqualitäten, L- bzw. H-Gas. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihres Brennwerts. Da die L-Gasfelder in den Niederlanden erschöpft sind, steht dieses Erdgas nicht mehr zur Verfügung. Daher muss die Erdgasversorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt werden. Weil das H-Gas einen höheren Brennwert hat, müssen alle Gasgeräte auf den Betrieb mit diesem Gas technisch umgestellt werden.
Die Erdgasumstellung ist zwingend notwendig, um in Deutschland die langfristige Versorgungsicherheit aller Gaskunden mit Erdgas zu gewährleisten. Ihre Umsetzung ist gesetzlich im im § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Für die Erdgasumstellung ist allein der örtliche Verteilnetzbetreiber gesetzlich autorisiert. Für Düren und Merzenich ist das die Leitungspartner GmbH.
Seit wann findet die Erdgasumstellung statt?
Die Erhebung der ersten Erdgasgeräte in Deutschland startete bereits im Jahr 2014/2015. In Düren und Merzenich (Netzgebiet der Leitungspartner GmbH) beginnt die Erhebung im Juni 2025. Die schrittweise Umstellung (Anpassung) erfolgt in Düren und Merzenich im Jahr 2027.
Was ist der Unterschied zwischen L- und H-Gas?
Im Wesentlichen unterscheiden sich die Erdgasqualitäten L-Gas (low calorific gas) und H-Gas (high calorific gas) hinsichtlich ihres Energiegehalts. Dieser wird über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter (kWh/m³) ausgewiesen wird. „H“ steht für „high“ (hoch) – der Energiegehalt von H-Gas ist entsprechend höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³). Ursache für diesen Unterschied ist der unterschiedliche Anteil an Methan (CH4). Im L-Gas beträgt dieser in etwa 83%, beim H-Gas sind dies rund 93%. Dieser Unterschied macht beim Wechsel der Erdgasqualität die technische Anpassung aller ans Gasnetz angeschlossenen Gasgeräte notwendig. Nur so kann weiter ein sicherer Betrieb der Geräte gewährleistet werden.
Warum ändert sich die Erdgasqualität in meiner Region?
Die L-Gas-Vorkommen in den Niederlanden sind erschöpft und die dortige L-Gas-Förderung wurde bereits gestoppt. Die Versorgung in den verbleibenden L-Gas-Gebieten erfolgt übergangsweise mit einem konvertierten H-Gas. Dabei wird das H-Gas unter hohem Energie- und Kostenaufwand so umgewandelt, dass es die Brenneigenschaften von L-Gas hat. Da die Konvertierung auf Dauer nicht wirtschaftlich ist, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die L-Gas-Netze in Deutschland nach und nach auf H-Gas umgestellt werden müssen. Das soll eine langfristig sichere Erdgasversorgung in Deutschland sicherstellen.
Woher kommt das bisher verwendete L-Gas?
Das einzige bekannte L-Gasvorkommen weltweit liegt im Norden der Niederlande, in der Nähe von Groningen. Dieses Erdgasfeld, aus dem Teile Deutschlands bisher mit Erdgas der Qualität L versorgt wurden, ist nach über 50 Jahren Förderung ausgebeutet. Alle anderen Erdgasquellen weltweit verfügen ausschließlich über H-Gas.
Wo in Deutschland erfolgte / erfolgt die Erdgasversorgung mit L-Gas?
In Deutschland befinden sich die L-Gas Versorgungsgebiete schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen-Anhalts. Im restlichen Bundesgebiet erfolgt die Gasversorgung schon seit vielen Jahren mit H-Gas.
Woher kommt das künftige H-Gas?
Das H-Gas können die Gaslieferanten weltweit aus verschiedenen Ländern beziehen. H-Gas wird beispielsweise in den USA, in Russland, im Iran, Kanada, Katar, Saudi Arabien und in Norwegen gefördert.
Ist H-Gas ausreichend lange verfügbar?
Die heute bekannten Erdgasreserven (H-Gas) weltweit reichen gemäß den aktuellen Prognosen weit über 100 Jahre hinaus.
Welchen Mehrwert/Vorteil habe ich durch die Erdgasumstellung?
Durch die weltweite und ausreichende Verfügbarkeit von H-Gas bietet die Änderung der Erdgasqualität von L- auf H-Gas eine langfristige Versorgungssicherheit. Aufgrund der bereits heute weltweit bekannten H-Gasvorkommen können die Gaskunden in Deutschland grundsätzlich weit über 100 Jahre sicher mit H-Gas versorgt werden.
Was bedeutet Schalttermin?
Mit dem Schalttermin wird das Tagesdatum bezeichnet, an dem erstmalig H-Gas in das Netz oder einen Netzbereich (Umstellbezirk) der Leitungspartner eingespeist wird. Das sind die Schalttermine für Düren und Merzenich:
Umstellbezirk 1: 16.03.2027
Umstellbezirk 2: 08.06.2027
Warum muss eine Anpassung der Gasgeräte durchgeführt werden?
Bisher wurde die Gasversorgung in Teilen Deutschlands etwa zu 10% durch Förderung aus Deutschen L-Gasfeldern und zu rund 90% aus den Niederlanden sichergestellt. Diese L-Gasquellen sind erschöpft, so dass ein Wechsel der Erdgasqualität von L- auf H-Gas nötig ist. Da sich die beiden Erdgasqualitäten in ihrem Energiegehalt unterscheiden, müssen alle Gasgeräte, die ans Gasnetz angeschlossen sind, auf den Betrieb mit H-Gas angepasst werden. Erfolgt diese Anpassung nicht, besteht die Gefahr von Gerätestörungen, Materialschäden oder Bränden. Vor allem aber kann die Änderung der Abgaszusammensetzung bei diesem Wechsel ohne eine Geräteanpassung zu Vergiftungserscheinungen durch entstehendes Kohlenmonoxid (CO) durchaus mit Todesfolge führen. Die gesetzlich verfügte Umstellung aller Gasgeräte gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dient somit Ihrer Sicherheit.
Sind wir in Düren und Merzenich die Einzigen, bei denen diese Umstellung erfolgen muss?
Ursprünglich wurden rund 25% aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie im Wesentlichen mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Dabei befinden sich die Gebiete, in denen bisher mit L-Gas versorgt wird, überwiegend in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.
Alle Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe in diesen Regionen sind daher von der Erdgasumstellung betroffen. Insgesamt sind in der Zeit von 2015 bis 2029 ca. 5,5 Mio. Gasgeräte umzustellen. Das ist eine große Aufgabe und Herausforderung für die jeweils verantwortlichen regionalen Netzbetreiber.
Aufgrund der sehr hohen Zahlen an umzustellenden Gasgeräten erfolgt die Umstellung nicht für alle der rund 100 Netzgebiete gleichzeitig, sondern schrittweise. Die Umstellungszeiten der verschiedenen Regionen sind im sogenannten Netzentwicklungsplan (NEP) festgelegt. Dieser Plan wird jährlich von den Ferngasleitungsnetzbetreibern (FNB) unter Aufsicht der Bundesnetzagentur aktualisiert.
In diesem Netzentwicklungsplan ist die Anpassung für das Netzgebiet der Leitungspartner für das Jahr 2027 festgelegt. Die konkret vereinbarten Schalttermine sind der 16.03.2027 und der 08.06.2027. An diesen Tagen strömt jeweils erstmalig H-Gas in den entsprechenden Umstellbezirk ins Netz der Leitungspartner GmbH ein.
Was ist konvertiertes H-Gas?
Wird H-Gas mit nicht brennbarem Stickstoff ausreichend verdünnt, so entsteht ein Gas, das Brenneigenschaften hat, wie L-Gas. Dieser Prozess wird Gaskonvertierung genannt. Der dabei nötige Stickstoff wird in der Regel durch Tiefkühlen der Luft bis auf fast – 200°C und eine anschließende Abtrennung des Stickstoffs gewonnen. Dieser Vorgang ist sehr aufwändig und macht konvertiertes Gas wesentlich teuerer.
Warum kann die Erdgasumstellung nicht über eine Erdgasversorgung mit konvertiertem H-Gas vermieden werden?
Die Konvertierung von H-Gas durch Verdünnen mit nicht brennbarem Stickstoff, bis die Brenneigenschaften von L-Gas erreicht sind, ist in der notwendigen Menge einer flächendeckenden Versorgung technisch nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Die mit der Konvertierung einhergehenden hohen Kosten machen eine langfristige Versorgung mit konvertiertem H-Gas wirtschaftlich nicht sinnvoll. Diese Vorgehensweise würde die Gaskunden deutschlandweit preislich deutlich stärker belasten als eine einmalige Umstellung der Gasverbrauchseinrichtungen.
Ich bin kein Erdgas-Kunde der Stadtwerke Düren. Wer ist dann für die Erdgasumstellung verantwortlich?
In Düren und Merzenich sind alle ans Gasnetz angeschlossenen Geräte von der Umstellung betroffen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Kunde bei den Stadtwerken Düren oder einem anderen Gasversorger sind.
Für die Erhebung und Anpassung Ihrer Gasgeräte ist nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. In Düren und Merzenich ist der lokale Netzbetreiber, die Leitungspartner GmbH, verantwortlich.
Ist mein Installateur/mein Schornsteinfeger über die Erdgasumstellung informiert?
Alle Installateure, die bei der Leitungspartner GmbH als Vertragsinstallateur gelistet sind, sind von uns vorab grundlegend über die Erdgasumstellung informiert worden. Auch während der Erdgasumstellung werden die Installateursbetriebe fortlaufend mit aktuellen Informationen versorgt – ebenso wie die Schornsteinfeger.
Umsetzung und Ablauf
Warum ist das Netzgebiet in zwei Umstellbezirke aufgeteilt?
Wir rechnen im Umstellungsprozess mit etwa 36.000 Gasgeräten, die erfasst und ggf. technisch umgerüstet werden müssen. Die Zahl der Monteure, die die Umstellungsarbeiten durchführen werden, ist begrenzt. Daher haben wir das betreffende Umstellungsgebiet in zwei Umstellbezirke mit unterschiedlichen Schaltterminen aufgeteilt. Dies ermöglicht einen ausreichend großen Zeitraum, in dem die zeitkritischen Anpassungen vorgenommen werden können. Auf diese Weise sollten auch die vorgesehenen Monteurs-Kapazitäten für die Gerätemengen der beiden Umstellbezirke ausreichen.
Wie läuft die Erdgasumstellung ab?
Die Erdgasumstellung erfolgt zumeist in drei Schritten:
- Generelle Information aller Gaskunden über die Erdgasumstellung per Brief Anfang 2025.
- Ab Juni 2025 schriftliche Terminvereinbarung zur Erhebung und Durchführung eines Termins bei Ihnen vor Ort zur Erfassung aller umstellungsrelevanten Daten.
- Ab Ende 2026 schriftliche Terminvereinbarung zur Anpassung und Durchführung bei Ihnen vor Ort zur technischen Anpassung Ihres Gasgeräts / Ihrer Gasgeräte für den sicheren Betrieb mit H-Gas.
In rund 10% aller Vorgänge erfolgt in einem zusätzlichen Schritt noch eine Qualitätskontrolle der Erhebungs- bzw. der Anpassungsarbeiten. Diese Qualitätssicherung ist durch das Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Wie viele Termine bei mir vor Ort sind für die Erdgasumstellung nötig?
In der Regel sind bei Ihnen zwei Besuchstermine unserer Monteure für die Erdgasumstellung erforderlich. Der Erste erfolgt zur Erhebung ab Juni 2025. Dabei werden alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte erfasst. Beim zweiten Vor-Ort-Termin, voraussichtlich in 2027, erfolgt die technische Anpassung Ihrer Gasgeräte. Dabei werden die Geräte auf den Betrieb mit H-Gas umgerüstet.
In rund 10 % der Erhebungs- bzw. Anpassungsfälle wird ein zusätzlicher Termin zur Qualitätssicherung vor Ort vereinbart. Dabei wird stichprobenartig die Arbeit der durch uns beauftragen Monteure überprüft. Diese Qualitätsprüfung ist vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Warum habe ich mehrere Informationsschreiben zur Erdgasumstellung erhalten?
Wir informieren sowohl alle Mieter (Anschlussnutzer), als auch jeden Eigentümer (Anschlussnehmer) über die anstehende Erdgasumstellung. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe aus § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Auf diese Weise gewährleisten wir, dass alle Beteiligten über die Notwendigkeit der Umstellung informiert sind.
Dabei kann es aus datentechnischen Gründen vorkommen, dass Sie vereinzelt mehrere identische Anschreiben von uns erhalten. Wir bemühen uns eine möglichst eindeutige Datenlage zu erreichen, damit Mehrfach-Zustellungen möglichst Einzelfälle bleiben.
Welche Anschreiben erhalte ich als Netzkunde der Leitungspartner GmbH im Zusammenhang mit der Erdgasumstellung?
Anschreiben 1: Erstinformation zur Erhebung
Zunächst erhalten alle Kund:innen ein Erstinformationsschreiben zur Erhebung. Dieses dient der frühzeitigen Information aller Beteiligten. Dies sind alle Mieter sowie alle Eigentümer.
Anschreiben 2: Terminankündigung zur Erhebung
Etwa 3 bis 4 Wochen vor Start der Erhebungsphase erhalten alle Beteiligten ein Terminankündigungsschreiben per Post mit dem geplanten Erhebungstermin. Zu diesem Termin wird unser Monteur bei Ihnen vor Ort sein, um Ihre Gasgeräte zu erheben. Dieses Schreiben enthält auch den für Sie individuell erzeugten Zutrittscode (PIN), den Ihnen unser Monteur vor Betreten unaufgefordert nennen wird.
Für den Vor-Ort-Termin zur Erhebung bitten wir um Ihre Unterstützung in der Form, dass Sie unserem Monteur Zutritt zu allen Ihren Gasgeräten ermöglichen, damit er seinen Auftrag zügig erledigen kann.
Wenn im Rahmen der Erhebung an den Gasgeräten keine Auffälligkeiten (Mängel) festgestellt werden, erhalten alle Anschlussnutzer erst einige Monate später ein 3. Anschreiben.
Anschreiben 3: Erstinformation zur Anpassung
Dieses Schreiben versenden wir rund 3 Monate vor dem Anpassungsbeginn, um an das Thema Erdgasumstellung wieder zu erinnern.
Anschreiben 4: Terminankündigung zur Anpassung
Etwa 3 bis 4 Wochen vor Beginn der Anpassungsphase erhalten alle Beteiligten ein Terminankündigungsschreiben mit dem geplanten Anpassungstermin. Zu diesem Termin wird unser Monteur bei Ihnen vor Ort sein, um Ihre Gasgeräte technisch anzupassen. Dieses Schreiben enthält auch den für Sie individuell erzeugten Zutrittscode (PIN), den Ihnen unser Monteur vor Betreten unaufgefordert nennen wird.
Da die Anpassung der Gasgeräte innerhalb eines vorgeschriebenen begrenzten Zeitraums erfolgen muss, sind in diesem Fall Terminverschiebungen nur bedingt möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Auch hier bitten wir Sie, unserem Monteur Zutritt zu allen Ihren Geräten zu ermöglichen, damit er seinen Auftrag zügig erledigen kann.
Hinweis:
In rund 10 % der Erhebungs- bzw. Anpassungsfälle wird postalisch ein zusätzlicher Termin vor Ort vereinbart. Dabei wird stichprobenartig die Arbeit der durch uns beauftragen Monteure überprüft. Diese Qualitätsprüfung vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Was soll ich tun, wenn ich den vorgeschlagenen Erhebungstermin nicht wahrnehmen kann?
Sollten Sie den in unserem Terminanschreiben vorgeschlagenen Termin zur Erhebung nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie bitte umgehend unsere Erdgas-Hotline: (02421) 4865-666. Gemeinsam finden wir einen neuen Termin.
Kann ich den Termin zur Erhebung bzw. zur Anpassung ändern?
Sollten Sie den in unserem Terminanschreiben vorgeschlagenen Termin zur Erhebung nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie bitte unbedingt unsere Erdgas-Hotline unter der Rufnummer (0 24 21) 4865 – 666. Dann können wir mit Ihnen einen passenden Erhebungstermin abstimmen.
Im Falle des vorgeschlagenen Termins zur Anpassung, der Ihnen später postalisch zugesandt wird, haben wir aus technischen Gründen nur sehr bedingt die Möglichkeit, diesen Termin zu verschieben. Eine Terminverschiebung sollte daher nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Danke für Ihr Verständnis.
Wird der Besuch der ausführenden Personen (Monteure) angekündigt?
Die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen in jedem Fall mit einem Vorlauf von etwa 3 Wochen vorher schriftlich angekündigt (Terminanschreiben).
Muss ich den Monteur reinlassen?
Ja, als Mieter oder als Eigentümer sind Sie gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich verpflichtet, dem Monteur Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihrem Betrieb zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, der Monteur weist sich unaufgefordert mittels eines Werksausweises der Leitungspartner sowie durch Nennung Ihres individuellen Zutrittscodes aus. Diesen für Sie individuell erzeugten Zutrittscode (PIN) erhalten Sie mit dem Terminanschreiben zur Erhebung. Für den Anpassungstermin teilen wir Ihnen einen neuen Zutrittscode (PIN) mit.
Bitte ermöglichen Sie unserem Monteur Zutritt zu allen Räumlichkeiten, in denen sich Erdgasgeräte befinden.
Welche Unternehmen mit der Erhebung und Anpassung beauftragt sind, finden Sie hier.
Wie erhalte ich den für mein Objekt gültigen Zutrittscode (PIN)?
Der für Sie individuell erzeugte Zutrittscode (PIN) wird Ihnen mit dem Terminanschreiben zur Erhebung mitgeteilt. Für den Anpassungstermin erhalten Sie ein weiteres Anschreiben mit einem neuen Zutrittscode. Diesen Code wird der Monteur beim Vor-Ort-Termin unaufgefordert vorweisen.
Wird die Erdgasversorgung während der Arbeiten des Monteurs unterbrochen?
Während der Erhebung der Gasgeräte ist Ihre Versorgung mit Erdgas jederzeit gesichert. Für diese Arbeiten sind keine Versorgungsunterbrechungen vorgesehen. Auch bei der technischen Anpassung Ihrer Erdgasgeräte wird die Versorgung nicht unterbrochen. Lediglich für die Dauer der Anpassung muss Ihr jeweiliges Gasgerät abgeschaltet werden.
Je haushaltsüblichem Gasgerät planen Sie für die Erhebung bitte etwa 30 – 45 Minuten ein und für die Anpassung etwa 60 – 90 Minuten. Je nach Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen auch etwas länger dauern.
Fragen zur Geräteerhebung
Müssen alle Gasgeräte in meinem Haushalt / meinem Unternehmen erhoben werden?
Ja, es ist sehr wichtig, dass im Rahmen der Erhebung alle vorhandenen Gasgeräte, die ans Gasnetz angeschlossen sind, erfasst werden. Nur so kann auch die Anpassung aller Geräte sichergestellt werden. Wird ein Gasgerät vergessen, so können nach dem Wechsel auf H-Gas von diesem Gerät Gefahren unterschiedlicher Art bis hin zu tödlicher Vergiftung der Gerätenutzer durch Kohlenmonoxid (CO) ausgehen.
Was passiert bei der Erhebung?
Die Erhebung dient der Erfassung aller ans Gasnetz angeschlossenen Gasgeräte.
Bei der Erhebung werden das Gerät, das Typenschild und der Aufstellort fotografiert, technisch wichtige Daten notiert und über eine Abgasmessung der Betriebszustand festgehalten.
Wie lange dauert die Erhebung?
Normalerweise dauert eine Erhebung etwa 30 – 45 Minuten je Gerät.
Was passiert nach der Erhebung?
In rund 10 % der Erhebungs- bzw. Anpassungsfälle wird ein zusätzlicher Termin zur Qualitätssicherung vor Ort vereinbart. Dabei wird stichprobenartig die Arbeit der durch uns beauftragen Monteure überprüft. Diese Qualitätsprüfung ist vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Circa 1 Jahr nach der Erhebung erhalten Sie ein weiteres Terminanschreiben für die Anpassung Ihrer Gasgeräte.
Fragen zur Geräteanpassung
Wann werden meine Geräte auf H-Gas umgestellt?
Nach der Erhebung aller Gasgeräte im Jahr 2025 erfolgt die technische Anpassung der Geräte von L- auf H-Gas ab Ende 2026 und endet voraussichtlich im Herbst 2027. Wann die Anpassung in Ihrem Ortsteil erfolgt, erfahren Sie hier.
Wer kümmert sich um die Anpassung?
Es ist die Aufgabe des Netzbetreibers, die Anpassung zu veranlassen. Für Düren und die Gemeinde Merzenich ist die Leitungspartner GmbH verantwortlich. Für die Anpassung der Gasgeräte haben die Leitungspartner Fachfirmen beauftragt, die in diesem Bereich das Know-how und die entsprechenden Erfahrungen haben und für die Anpassung zugelassen sind.
Was passiert bei der Anpassung?
In den meisten Fällen werden die Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen. Nach dieser Einstellung und einer vorgeschriebenen Abgasmessung wird das Gasgerät mit einem Aufkleber markiert, der das Gerät als angepasst kennzeichnet. Diese Information kann in Einzelfällen wichtig für den Installateur oder den Schornsteinfeger sein. Nach der technischen Anpassung macht der Monteur zu Dokumentationszwecken erneut Fotos vom Gerät und dem Aufstellort.
Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?
Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung abgeschaltet werden. Nach der Anpassung wird das Gerät durch den Monteur sofort wieder in Betrieb genommen. Der ordnungsgemäße Betriebszustand wird dann durch eine vorgeschriebene Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und liegt bei etwa 45 – 60 Minuten.
Wie lange dauert die Anpassung?
Eine Anpassung benötigt zumeist 60 – 90 Minuten pro Gerät. Je nach Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen auch etwas länger dauern.
Was passiert nach der Anpassung?
Nach der Anpassung laufen Ihre Geräte in H-Gas-Einstellung.
In rund 10 % der Fälle wird ein weiterer Vor-Ort-Termin vereinbart. Dabei wird stichprobenartig die Arbeitsqualität der durch uns beauftragten Monteure überprüft. Diese Qualitätsprüfung ist vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Warum ist eine Qualitätssicherung der Erhebung bzw. der Anpassung notwendig?
Die Qualitätsprüfung ist vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Sie erfolgt allerdings in nur rund 10 % der Erhebungs- bzw. Anpassungsfälle. Dazu wird ein weiterer Vor-Ort-Termin vereinbart und die Arbeit der durch uns beauftragten Monteure stichprobenartig überprüft.
Warum erfolgt die Geräteanpassung meiner Gasgeräte nicht gleichzeitig?
Der Anpassungszeitpunkt ist abhängig vom Gerätetyp. Manche Geräte können vor, andere müssen zum, wieder andere nach dem Schalttermin angepasst werden. In der Regel gibt der jeweilige Gerätehersteller den „richtigen“ Anpassungszeitpunkt für jedes einzelne Gerät vor. Nach diesen Angaben richten wir uns. In manchen Fällen können daher mehrere Anpassungstermine notwendig werden.
Kann die Anpassung auch durch den Gerätehersteller, meinen Installateur oder meine Wartungsfirma durchgeführt werden?
In Einzelfällen ist dies möglich. Voraussetzung allerdings ist, dass unverzüglich nach der vorgenommenen Anpassung darüber eine Rückmeldung an die Leitungspartner erfolgt (Geräteaustauschkarte). Nur dann können wir sicherstellen, dass wirklich alle erhobenen Gasgeräte in unserem Netzgebiet angepasst wurden.
Die dabei anfallenden Kosten sind in ihrer Höhe auf maximal 300 Euro netto begrenzt. Mehrkosten müssen von Ihnen selbst getragen werden. Daher ist grundsätzlich zu empfehlen, die Umstellung durch die von den Leitungspartnern beauftragten zertifizierten Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Verhalten bei Gerätestörungen
Technische Fragen und Geräte
Kann ich nach der Anpassung auf die jährliche Wartung meiner Anlage verzichten?
Nein. Die Wartung Ihrer Gasgeräte sollte weiterhin durch ein konzessioniertes Vertragsinstallationsunternehmen erfolgen. Als Geräteeigentümer liegen die regelmäßigen Wartungen in Ihrer Verantwortung.
Kann der Anpassungsmonteur auch zeitgleich mit der Anpassung eine Wartung an meinem Gerät durchführen?
Nein, denn den von der Leitungspartner GmbH beauftragten Monteuren ist es streng untersagt, andere Dienstleistungen als die Erhebung bzw. die Anpassung Ihrer Gasgeräte vorzunehmen. Für jeden unserer Monteure gilt das im Dienstleistungsvertrag festgeschriebene Wettbewerbsverbot.
Die Instandhaltung und Wartung Ihrer Geräte kann nur über einen konzessionierten Installateur erfolgen.
Muss mein Gastank im Außenbereich auch angepasst werden?
Bei einem vorhandenen Gastank im Außenbereich, z.B. im Garten, ist Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen. In diesem Fall nutzen Sie vermutlich Flüssiggas (LNG). Daher sind Sie bzw. Ihre Gasgeräte nicht von der Erdgasumstellung betroffen.
Ich fahre ein Erdgasauto. Muss dieses auch angepasst werden?
In diesem Fall müssen Sie in der Regel nicht aktiv werden. Die Lambda-Sonde Ihres Gasmotors erkennt die Gasart anhand der entstehenden Abgase und stellt die Verbrennung automatisch richtig ein. Sie können, wie bisher, an jeder Gastankstelle tanken.
Welche Gasgeräte im Haushalt / im Unternehmen sind betroffen?
Es sind grundsätzlich alle Geräte, die mit Erdgas betrieben werden und ans Gasversorgungsnetz angeschlossen sind, betroffen. Zumeist handelt es sich hierbei um Heizungen, Gasthermen für die Warmwasseraufbereitung, Gaskamine und um Gasherde.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
In mehr als 95% der Fälle ist eine Anpassung möglich.
Ergibt die technische Beurteilung der beauftragten Fachleute auch nach umfangreicher Recherche jedoch, dass ein Gasgerät nicht anpassbar ist, wird der Geräteeigentümer von uns postalisch informiert und das weitere mögliche Vorgehen erläutert. Dies passiert insbesondere bei recht alten Gasgeräten (30 Jahre und mehr).
Wann erfahre ich, ob meine Gasgeräte anpassbar sind?
Erst wenn wir bei der Überprüfung der Erhebungsdaten Ihrer Geräte feststellen, dass diese nicht anpassbar sind, werden wir Sie unverzüglich mit zeitlichem Vorlauf darüber schriftlich informieren. In diesem Anschreiben informieren wir Sie auch über Ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten.
Erhalten Sie von uns kein Schreiben dieser Art, können Sie davon ausgehen, dass wir Ihre Geräte anpassen werden.
Kann ich mich weigern, mein Gerät anpassen zu lassen?
Grundsätzlich ist die Anpassung aus Sicherheitsgründen zwingend vorgeschrieben und eine Weigerung nicht möglich. Sollten Sie bei einem Gerät keine Anpassung wünschen, so muss dieses durch Ihren Installateur komplett vom Gasnetz getrennt und uns schriftlich angezeigt werden. Die damit verbundenen Kosten haben Sie zu tragen.
Sollte ein Gasgerät nicht angepasst werden, so erfolgt der Weiterbetrieb des Geräts nach dem Wechsel auf H-Gas mit falschen Geräteeinstellungen. Dies ist mit Gefahren verbunden, die von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes über mögliche Brände bis hin zur ernsthaften Gefährdung der Gerätenutzer reichen. Dabei kann die veränderte Abgassituation zu tödlichen Vergiftungen durch Kohlenmonoxid (CO) führen.
Was bedeuten die Kennzeichnungen (Aufkleber) auf dem Gasgerät?
Durch die Aufkleber, die von den Monteuren auf den Gasgeräten angebracht werden, wird beispielsweise ersichtlich, ob das jeweilige Gasgerät bereits erhoben bzw. schon angepasst ist. Daneben gibt es noch weitere Geräteaufkleber mit anderen Informationen. Diese Kennzeichnungen, die vom DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) vorgegeben sind, sind ggf. wichtig für den Installateur und/oder den Schornsteinfeger und sollten von diesen beachtet werden. Durch die Umstellungsmonteure vorgenommene Geräteeinstellungen sollten im Umstellungszeitraum nicht verändert werden. Die Aufkleber dürfen nicht entfernt werden.
Muss ich nach der Anpassung die Regelung meiner Heizung neu programmieren?
Nein, eine Neuprogrammierung Ihrer Heizungsregelung ist nicht notwendig.
Erhalte ich einen neuen Erdgaszähler?
Nein, der bisherige Gaszähler bleibt bestehen. Zeitnah zum Umstelltermin wird lediglich der Zählerstand des Gaszählers abgelesen.
Kann ich zwischen Erhebung und Anpassung ein neues Gerät anschaffen und installieren lassen?
Ja, in diesem Zeitraum ist das möglich. Da ein neues Gasgerät immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden muss, erkennt der Installateur durch den entsprechenden Geräteaufkleber auf dem alten Gerät sofort, ob dieses bereits erfasst wurde. Der Installateur muss dann unbedingt und unverzüglich der Leitungspartner GmbH die Daten des neuen Geräts übermitteln. Nur so können wir die Anpassung des Neugeräts einplanen.
Woran erkenne ich bei einem Wohnungswechsel oder einem Hauskauf, ob die Erhebung bzw. die Geräteanpassung bereits durchgeführt wurde, oder nicht?
Die Arbeiten werden dokumentiert und die Abgasprotokolle sichtbar am Gasgerät angebracht. Zusätzlich wird jedes Gasgerät nach der Erhebung mit einem gelben und nach erfolgreicher Anpassung mit einem grünen Aufkleber versehen. Darüber hinaus sollten der vorherige Betreiber der Gasgeräte, der Vertragsinstallateur und auch der Bezirksschornsteinfeger über den Status des jeweiligen Gerätes informiert sein.
Umgang mit Mängeln
Ich habe einen Mangelschein bekommen. Was muss ich jetzt tun?
Werden bei der Erhebung oder der Anpassung der Gasgeräte Mängel festgestellt, werden diese dokumentiert und Sie durch Aushändigen eines Mangelscheins dazu aufgefordert, diese Mängel beheben zu lassen. Sollten Sie nicht Eigentürmer der betreffenden Gasgeräte sein, geben Sie den Mangelschein bitte umgehend an den Geräteeigentümer weiter. Grundsätzlich liegt die Mangelbehebung in der Verantwortung des Gerätebesitzers und muss innerhalb der auf dem Mangelschein vorgegebenen Frist behoben werden. Die Mangelbehebung muss durch einen konzessionierten Installateur erfolgen, der diese unverzüglich an die Leitungspartner zurückmeldet. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Anlagenbesitzer.
Die Beseitigung von Mängeln ist für einen einwandfreien Betrieb erforderlich und dient Ihrer eigenen Sicherheit.
WICHTIGER HINWEIS: Wird ein angezeigter Mangel nicht behoben, kann das jeweilige Gerät in der Folge nicht angepasst werden. Bei gravierenden Mängeln erfolgt aus Sicherheitsgründen die Sperrung des Gasgerätes. Weitere Infos dazu finden Sie hier und im ausgehändigten Mängelflyer.
Wie gehe ich mit Mängeln um, die im Rahmen der Erhebung / der Anpassung an meinem Gasgerät festgestellt werden?
Werden bei der Erhebung oder der Anpassung Mängel an Ihren Gasgeräten festgestellt, erhalten Sie von unserem Monteur einen sogenannten Mangelschein. Dieser dokumentiert sowohl die eigentlichen Mängel und die Frist, bis wann die Mängel behoben werden müssen.
Bitte veranlassen Sie die Mangelbehebung umgehend durch den Installateur Ihres Vertrauens und senden Sie uns die vom Installateur unterschriebene Mangelkarte. unverzüglich zurück. Die Kosten der Mangelbehebung hat der Geräteeigentümer zu tragen.
Was passiert, wenn ich den Mangel nicht beheben lasse?
Als Gerätebesitzer sind Sie selbst für den sicheren Betrieb Ihrer Anlage verantwortlich. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, bestehende Mängel durch einen Installateur beseitigen zu lassen. Werden im Rahmen der Erhebung bzw. der Anpassung festgestellte Mängel nicht beseitigt, können wir Ihr Erdgasgerät ggf. nicht für die Nutzung mit H-Gas anpassen. In solch einem Fall ist ggf. ein Weiterbetrieb Ihres Gasgerätes nach dem Schalttermin ausgeschlossen. In letzter Konsequenz werden wir dann entweder das Gerät oder Ihren Gasanschluss sperren. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
Nicht-anpassbares Gasgerät
Mein Gasgerät kann nicht für den Betrieb mit H-Gas angepasst werden. Was sind die Gründe dafür?
- Technisch nicht möglich
Sollten Ihre Erdgasgeräte aus technischen Gründen nicht anpassbar sein, dürfen Sie Ihre Verbrauchsgeräte nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) ab dem Umstellungsdatum von L- auf H-Gas nicht mehr nutzen. Empfehlenswert ist dann der frühzeitige Austausch der Erdgasgeräte oder deren Stilllegung, um eine Unterbrechung der Erdgasversorgung zu verhindern.
- Keine Zulassung für den deutschen Markt
Für eine korrekte Zuordnung Ihrer Erdgasgeräte benötigen wir das Typenschild als Nachweis über die Zulassung der Geräte für den deutschen Markt. Liegt zu Ihren Verbrauchsgeräten keine deutsche Zulassung vor, dürfen Sie diese nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) nicht nutzen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihre Erdgasgeräte sofort außer Betrieb nehmen.
- Fehlendes Material
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass wir keine Möglichkeit haben, das notwendige Anpassungsmaterial zu beschaffen. Somit ist uns eine Anpassung für den Betrieb mit H-Gas nicht möglich. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Verbrauchsgerät im aktuellen Zustand nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) ab dem Umstellungsdatum von L- auf H-Gas nicht mehr nutzen dürfen. Ggf. kann in diesem Fall Ihr Installateur Abhilfe schaffen, da er möglicherweise über das nötige Anpassungsmaterial verfügt und die Anpassung vornehmen kann. Die Anpassung muss uns dann unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?
Sollte sich bei der Prüfung der Erhebungsdaten Ihres Gasgeräts herausstellen, dass dieses nicht anpassbar ist, werden Sie unverzüglich über diesen Umstand schriftlich informiert. In diesem Fall gibt es für Sie folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Ihr Installateur erklärt sich bereit, Ihr Gerät anzupassen. Eine Übernahme der Anpassungskosten durch die Leitungspartner ist nach Absprache möglich. Die erfolgte Anpassung ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Sie beauftragen Ihren Installateur, das Gerät stillzulegen, indem er es komplett vom Gasnetz trennt. Die Stilllegung muss uns frühzeitig schriftlich angezeigt werden.
- Sie beauftragen Ihren Installateur mit einem Austausch des nicht anpassbaren Geräts gegen ein Neugeräte, das für den Betrieb mit H-Gas zugelassen ist. Dieser Geräteaustausch ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Kosten und Kostenerstattungen
Ist H-Gas teurer als L-Gas?
In Ihrer Gasrechnung wird immer die verbrauchte Energiemenge in kWh abgerechnet. Diese berechnet sich im Wesentlichen aus dem verbrauchten Gasvolumen multipliziert mit dem Brennwert. Daher ändert sich an der Höhe Ihrer Gasrechnung nichts, es sei denn, Sie ändern Ihren Gasverbrauch oder Ihr Gaslieferant ändert den Preis pro kWh.
Beispiel:
Abrechnung im Falle von L-Gas | |
Verbrauchtes Gasvolumen = 10 m³ | Brennwert = 9 kWh/m³ |
Verbrauchte Energiemenge: 10 m³ * 9 kWh/m³ = 90 kWh |
Abrechnung im Falle von H-Gas | |
Verbrauchtes Gasvolumen = 9 m³ | Brennwert = 10 kWh/m³ |
Verbrauchte Energiemenge: 9 m³ * 10 kWh/m³ = 90 kWh |
Was kostet mich die Umrüstung meiner Erdgasgeräte?
Solange weder eine Wartung, eine Mangelbehebung oder ein Geräteaustausch erfolgen müssen, entstehen für Sie bei allen Schritten der Erdgasumstellung (Erhebung, Anpassung und Qualitätssicherung) keine direkten Kosten. Indirekt werden diese Aufwände über eine temporäre Umlage (Marktraumumstellungs-Umlage), die in den Netzentgelten enthalten ist, auf alle Gaskund:innen deutschlandweit verteilt.
Müssen neue Leitungen verlegt werden und wer trägt die Kosten?
Die Erdgasumstellung betrifft nur die ans Gasnetz angeschlossenen Geräte, nicht die Leitungen. Somit fallen keine Kosten für neue Leitungen an.
Wer trägt die Kosten der Mängelbehebung?
Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Erdgasgerätes ist für den einwandfreien Betrieb verantwortlich. Daher gehen die Kosten für die Mängelbehebung zu deren Lasten. Wenn Sie nicht Eigentümer:in des Gasgerätes sind und unser Monteur einen Mangel daran feststellt, dann geben Sie den überreichten Mangelschein unbedingt und unverzüglich an den Eigentümer bzw. die Eigentümerin (z.B. Vermieter:in, Hausverwaltung) weiter.
Wo finde ich Hinweise zu den Voraussetzungen und den Möglichkeiten der Kostenerstattung im Falle eines Geräteaustauschs?
Entsprechende Hinweise finden Sie entweder im Kostenflyer oder hier.
Erhalte ich eine Erstattung, wenn ich mein Gasgerät austauschen lasse?
Bei Neuanschaffung bzw. Austausch eines Gasgeräts ist die Beantragung einer Kostenerstattung möglich. Die Höhe des möglichen Erstattungsbetrags und die zugehörigen Voraussetzungen sind gesetzlich festgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Sicherheit
Wie erhalte ich den für mein Objekt gültigen Zutrittscode (PIN)?
Der für Sie individuell erzeugte Zutrittscode (PIN) wird Ihnen mit dem Terminanschreiben zur Erhebung mitgeteilt. Für den Anpassungstermin erhalten Sie ein weiteres Anschreiben mit einem neuen Zutrittscode. Diesen Code wird der Monteur beim Vor-Ort-Termin unaufgefordert vorweisen.
Woran erkenne ich, dass der Monteur tatsächlich ein von der Leitungspartner GmbH beauftragter Umstellungsmonteur ist?
Die von der Leitungspartner GmbH beauftragten Monteure haben strikte Vorgaben, wie sie sich Ihnen gegenüber auszuweisen haben.
- Vorzeigen des Firmenausweises mit Lichtbild, Name des Monteurs sowie des Unternehmens
- Unaufgeforderte Nennung des Ihnen im jeweiligen Terminanschreiben mitgeteilten Zutrittscodes (PIN). Diesen Code kennen nur Sie und der „richtige“ Monteur.
Sollten Sie dennoch unsicher sein, rufen Sie gerne bei unserer Erdgas-Hotline unter der Rufnummer (02421) 4865-666 an und lassen sich dort den Monteursbesuch bestätigen.
Was sollte ich tun, wenn ich eindeutig feststelle, dass der Monteur kein von der Leitungspartner GmbH beauftragter Umstellungsmonteur ist?
In diesem Fall lassen Sie diese Person auf keinen Fall in Ihre Räumlichkeiten und rufen Sie bitte unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 110 an. Die Polizei in Düren ist von uns über das Thema der Erdgasumstellung informiert.
Woran erkenne ich eine erhöhte Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) und wie schütze ich mich vor einer CO-Vergiftung?
Kohlenmonoxid (CO) kann man weder sehen noch riechen oder schmecken. Die Gasmoleküle von Kohlenmonoxid sind so klein, dass sie mühelos Wände und Fußböden durchdringen. Diese Eigenschaften machen es so gefährlich, denn Sie oder Ihre Mitmenschen können CO ohne technische Hilfsmittel nicht wahrnehmen. Eine Vergiftung erfolgt somit schleichend und kann schnell tödlich enden.
Einen wirksamen Schutz vor einer lebensbedrohlichen CO-Konzentration bietet eine regelmäßige Wartung Ihrer Erdgasgeräte sowie die Installation zugelassener Kohlenmonoxid-Warnmelder, die ähnlich wie Rauchmelder in Innenräumen montiert werden können.
Auch deshalb führen unsere Monteure zu Ihrer Sicherheit im Rahmen der Erhebung und Anpassung Ihrer Erdgasgeräte immer eine Abgasmessung durch, bei der die Abgas- und insbesondere CO-Werte geprüft werden.
In welchen Fällen sperrt der Monteur mein Gasgerät?
Eine Sperrung Ihres Gasgeräts durch unseren Monteur kann unterschiedliche Gründe haben:
- Nimmt unser Monteur beim Erhebungs- oder beim Anpassungstermin Gasgeruch an Ihrem Gasgerät wahr, so muss er aus Sicherheitsgründen das Gerät sofort sperren. Diesen Mangel wird er in Form eines Mangelscheins dokumentieren und Ihnen diesen überreichen. Ein solcher schwerwiegender Mangel muss schnellstmöglich durch ein Installationsunternehmen behoben werden. Bitte beauftragen Sie in einem solchen Fall unverzüglich einen Installateur.
Der Installateur sollte nach der Mangelbehebung diese auf dem Mangelschein dokumentieren und uns mit seiner Unterschrift zurücksenden.
Erst dann können wir Ihnen einen neuen Erhebungs- bzw. Anpassungstermin mitteilen.
- Stellt unser Monteur im Rahmen seiner Tätigkeiten einen CO-Wert > 1.000 ppm fest, so muss er das Gasgerät aus Sicherheitsgründen sofort sperren. Er wird diesen schwerwiegenden Mangel mittels eines Mangelscheins dokumentieren und Ihnen diesen überreichen. Dieser Mangel muss unverzüglich durch einen Installateur behoben werden. Erst wenn uns diese Mangelbehebung schriftlich vorliegt, können wir Umstellungsarbeiten wieder aufnehmen.
Versorgungsunterbrechung
und Wiederinbetriebnahme
Rechtliche Fragen
In welchem Gesetz ist die Erdgasumstellung geregelt?
Die Erdgasumstellung bzw. Marktraumumstellung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird im § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
Kann ich dem Wechsel von L- auf H-Gas widersprechen?
Nein. Wenn der Geräteeigentümer seine Gasgeräte nicht anpassen lässt, dann sind die Leitungspartner gesetzlich dazu verpflichtet, zur Abwehr von Gefahren, spätestens zum Schalttermin, die Gasversorgung zu unterbrechen. Grund ist, dass bei einem Weiterbetrieb mit „falschen“ Geräteeinstellungen Gefahren drohen, die von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefahr für Leib und Leben reichen.
Habe ich wegen des Wechsels der Erdgasqualität ein Sonderkündigungsrecht meines Gasliefervertrags?
Ihr Gasliefervertrag besteht zwischen Ihnen und Ihrem Gaslieferanten. Mit der Erdgasumstellung hat Ihr Gaslieferant nichts zu tun, sondern hier ist ausschließlich der Netzbetreiber vor Ort in der Verantwortung. Deshalb besteht im Zusammenhang mit der Erdgasumstellung auch kein Sonderkündigungsrecht Ihres Vertrags mit Ihrem Lieferanten.
Datenschutz
Werden Daten von mir erhoben und gespeichert?
Es werden ausschließlich die für die Durchführung der Erdgasumstellung erforderlichen Daten erhoben und in einer Umstellungsdatenbank bei der Leitungspartner GmbH gespeichert. Dazu gehören u.a. Ihre Kontaktdaten, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Ansonsten werden nur die technischen Gerätedaten ermittelt, welche für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind. Die Speicherung der Daten erfolgt nur so lange wie es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben (zum Beispiel Vorschriften im Steuerrecht oder zur Gewährleistung).
Werden diese Daten für andere Zwecke als für die Erdgasumstellung genutzt?
Sofern Sie keine individuelle entsprechende Einwilligung erteilen, ist es sowohl dem Netzbetreiber als auch den beauftragten Firmen grundsätzlich untersagt, die ermittelten Daten zu anderen Zwecken als zur Durchführung der Erdgasumstellung zu nutzen. Alle beteiligten Dienstleister sind zur Einhaltung des Datenschutzes vertraglich verpflichtet.
Service
Ich möchte einen Termin verschieben, wie mache ich das?
Sollten Sie den Termin, den wir Ihnen für die Erhebung mitgeteilt haben, in Ausnahmefällen nicht wahrnehmen können, rufen Sie bitte umgehend bei unserer Erdgas-Hotline an: (02421) 4865-666. Gemeinsam finden wir dann einen neuen Termin.
Ich habe noch weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Erdgas-Hotline unter (02421) 4865-666 oder schreiben uns eine E-Mail an egu@leitungspartner.de.