Für Kunden

Hier finden Sie alle Informationen über die Erdgasumstellung in Düren und Merzenich, die für Sie als Gaskund:in wichtig sind.

Aktuell werden Sie noch mit dem immer knapper werdenden L-Gas (low calorific gas) versorgt. Diese Gasqualität wird demnächst durch das zukunftssichere H-Gas (high calorific gas) ersetzt. Hintergrund ist, dass das Vorkommen von L-Gas in den Niederlanden ausgeschöpft ist. Deshalb erhalten Sie zum Teil bereits heute ein anderes Gas, das jedoch konvertiert ist – also so umgewandelt ist, dass es, wie bisher das L-Gas, weiterhin mit Ihren Verbrauchsgeräten funktioniert. Auf Dauer ist das aber keine Lösung, denn um das Gas zu konvertieren, wird viel Energie gebraucht.

© MrsLePe (Adobe Stock)

Für Sie als Gaskund:in bedeutet das: Wenn Sie Erdgas beispielsweise zum Heizen oder Kochen nutzen, dann müssen Ihre Verbrauchsgeräte bis 2027 technisch für den Betrieb mit H-Gas angepasst werden. Wenn Ihre Geräte technisch in Ordnung sind, dann ist diese Anpassung für Sie kostenfrei.

Insgesamt betrifft dies rund 36.000 Geräte in der Stadt Düren und der Gemeinde Merzenich.

Als regionaler Netzbetreiber ist die Leitungspartner GmbH gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für diese Erdgasumstellung verantwortlich.

Phasen der Umstellung in Düren und Merzenich

Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Im ersten Schritt (2025) werden alle Ihre ans Gasnetz angeschlossenen Geräte bei Ihnen vor Ort erfasst. Dazu werden wir Ihnen einen Termin mitteilen an dem durch uns beauftragte Monteure Ihre Gasgeräte erfassen und in unsere Datenbank aufnehmen. Dabei werden das Typenschild und der Aufstellort fotografiert, technisch wichtige Daten notiert und eine Abgasanalyse vorgenommen. Nach Prüfung der Erhebungsdaten und Beurteilung der Anpassbarkeit werden wir die notwendigen Anpassungsmaterialien beschaffen.
  1. Im abschließenden zweiten Schritt (2027) erfolgt die technische Anpassung Ihrer Gasgeräte zu einem weiteren, mit Ihnen abgestimmten Vor-Ort-Termin.

In nur rund 10% der Erhebungs- bzw. Anpassungsfälle wird ein zusätzlicher Termin vor Ort vereinbart. Dabei wird stichprobenartig die Arbeit der durch uns beauftragen Monteure überprüft. Diese Qualitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.

Tabelle mit Umstellzeiten je Ortsteil

Zutritt und Sicherheit

Damit Sie sich sicher sein können, dass der an Ihrer Türe klingelnde Monteur tatsächlich ein Mitarbeiter eines durch die Leitungspartner GmbH beauftragten Dienstleistungsunternehmens ist, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Alle Informationen unseres Hauses und unserer Dienstleister tragen immer unser Firmenlogo sowie das Erdgas-Umstellungslogo.
  • Termine zur Erhebung bzw. zur Anpassung erhalten Sie zunächst immer schriftlich per Post. Nur bei Terminverschiebungen informieren wir Sie entweder mit einer Postkarte in Ihrem Briefkasten oder bestätigen Ihren neuen Termin mit Ihrer Erlaubnis per E-Mail.
  • Informationen zur Erdgasumstellung erhalten Sie nicht per E-Mail. Bitte antworten Sie daher nicht auf solche E-Mails und geben Sie keine persönlichen Daten an.
  • Die Erhebung und Anpassung sind für Sie kostenfrei (ausgenommen davon sind Aufwände für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder einen kompletten Geräteaustausch, die Sie selbst beauftragen). Daher werden Sie weder von uns noch von den beauftragten Dienstleistern eine Rechnung erhalten und auch nicht vor Ort zu Zahlungen aufgefordert!
  • In unserem Auftrag sind nur die nachfolgenden Unternehmen für Erhebung, Anpassung und Qualitätssicherung unterwegs, keine Mitarbeiter von anderen Handwerks- oder Installateursbetrieben.
    • DBI Gas und Umwelttechnik GmbH
    • ELTEL Networks GmbH
    • Gatter 3 Technik GmbH
    • NGC.Tec GmbH
  • Die Mitarbeiter unserer Dienstleister werden sich bei jedem Besuch unaufgefordert mit einem Lichtbildausweis sowie einem für Sie erstellten Zutrittscode ausweisen. Dieser ist nur Ihnen aus Ihrem Terminanschreiben und unserem Monteur bekannt.
  • Bitte lassen Sie nur Personen ins Haus, die unaufgefordert ihren Ausweis vorzeigen sowie den richtigen Zutrittscode nennen können!
  • Bei Zweifeln rufen Sie unbedingt unsere Hotline unter der Telefonnummer (0 24 21) 4865 - 666 an, bevor Sie die Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen.

Umstellungskosten

  • Wie bereits erwähnt, entstehen Ihnen im Rahmen der Erdgasumstellung keine direkten Kosten, sondern diese Aufwände übernimmt gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zunächst Ihr Netzbetreiber, hier die Leitungspartner GmbH.
  • Die für die Umstellung anfallenden Kosten werden seit 2015 auf alle Gasnetzkunden bundesweit verteilt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr neu festzulegenden Umlagebetrag der Erdgasumstellung für alle Gasverbraucher in Deutschland.
  • Diese solidarische Kostenverteilung ermöglicht eine maßvolle Kostensteigerung für jeden einzelnen Gaskunden. Sobald der deutschlandweite Umstellungsprozess in allen deutschen Umstellungsgebieten im Jahr 2029/2030 erfolgt ist, wird diese Kostenposition in der Gasverbrauchsrechnung wieder wegfallen.

Fragen zum Datenschutz

  • Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten auch im Rahmen der Erdgasumstellung sehr ernst. Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  • In der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, im Rahmen der Erdgasumstellung, sowie über Ihre Rechte. Die Datenschutzerklärung finden Sie direkt hier zum Download.
Download

Kostenerstattung nach § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und Voraussetzungen

Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, Ihr altes Gasverbrauchsgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie gemäß § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) einen gesetzlich festgelegten Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.

Die Gewährung dieses Erstattungbetrages ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind Eigentümer des Gerätes.
  • Das Neugerät ist selbstadaptierend und muss im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden.
  • Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des alten Gasverbrauchsgerätes ist durch die Unterschrift Ihres Installateur belegt.
  • Ihr Installateur bestätigt nachweislich, dass das Neugerät weniger als zwei Jahre nach Erhalt des Erstinformationsschreibens und vor der notwendigen Anpassung des Altgerätes installiert wurde.
  • Ihr Installateur bestätigt per Unterschrift die ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme des Neugerätes und legt dem Kostenerstattungsantrag seinem Konzessionsnachweis bei.

Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekosten­erstattungs­verordnung) und Voraussetzungen

Neben der Möglichkeit einer Kostenerstattung gemäß § 19a EnWG kann der Erstattungsbetrag bei Erfüllen weiterer Voraussetzungen höher ausfallen.

Die Gewährung eines erhöhten Erstattungbetrages ist an folgende zusätzliche Bedingungen der Gasgerätekostenerstattungsverordnung geknüpft:

  • Das Gasgerät dient nur dem Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder einer vergleichbaren Nutzung.
  • Der Kostenerstattungsanspruch nach der GasGKErstV ist in der Höhe gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Heizgeräts.
  • Die Existenz des Altgerätes ist durch einen Entsorgungsbeleg oder den Beleg der letzten Abgasmessung vom Schornsteinfeger nachzuweisen (nicht älter als zwei Jahre).
  • Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Mitteilung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.
Alter des Gasgeräts anhand des Typenschilds zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins Höhe des Kostenerstattungs­anspruchs
nicht älter als 10 Jahre 500 €
älter als 10 Jahre,
aber nicht älter als 20 Jahre
250 €
älter als 20 Jahre,
aber nicht älter als 25 Jahre
100 €

 

Downloads

Dieser Flyer enthält in Kurzform allgemeine Informationen zur Erdgasumstellung in Düren und Merzenich.

 

In diesem Flyer finden Sie sicherheitsrelevante Informationen für die Erdgasumstellung.

 

In diesem Flyer finden Sie Informationen zu Kosten und Kosten­erstattung.

 

In diesem Flyer finden Sie Informationen zu Mängeln an Ihrem Gasgerät.

 

Hier finden Sie den Antrag auf Kosten­erstattung.

Erdgasumstellung
in Düren und Merzenich

Bei Fragen sind wir gerne unter den nachfolgend angegebenen Kontaktdaten für Sie da:

Wir benötigen Ihre Unterstützung

Damit die Umstellung aller Gasgeräte rechtzeitig erfolgen kann, benötigen wir unbedingt Ihre Unterstützung. Nur so können wir gemeinsam mit Ihnen dafür sorgen, dass Ihre Versorgungssicherheit langfristig weiter besteht.

Dies bedeutet, dass den Umstellungsmonteuren sowohl zur Erhebung Ihrer Gasgeräte im Jahr 2025 als auch in 2027 zur Anpassung in allen Haushalten, Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen Einlass und Zutritt zu allen Geräten gewährt wird.

So können Sie sich vorbereiten

Damit die Umstellungsschritte Erhebung (2025) und technische Anpassung (2027) möglichst einfach und zügig abgewickelt werden können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.

  • Bitte sorgen Sie schon im Vorfeld dafür, dass alle Gasgeräte regelmäßig von Ihrem Installateur gewartet werden.
  • Bitte entfernen Sie vor dem Termin zur Erhebung bzw. zur Anpassung alle im Bereich der Gasgeräte befindlichen Gegenstände, damit der Zutritt zum Gasgerät problemlos möglich ist und die Arbeiten schnell und einfach erfolgen können.
  • Wenn der von uns beauftragte Monteur Einstellungen an Ihrem Gerät vorgenommen hat, ändern Sie diese nicht. Bitte informieren Sie darüber auch Ihren Installateur und Ihren Schornsteinfeger über den Monteursbesuch, wenn diese nach dem Einsatz unseres Monteurs vor Ort sein sollten!

Verhalten bei festgestellten Mängeln

  • Sollten durch unseren Monteur bei der Erhebung bzw. der Anpassung an Ihrem Gasgerät Mängel festgestellt werden, lassen Sie diese bitte schnellstmöglich von Ihrem Installateur beheben. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
  • Die Kosten der Mängelbehebung sind immer vom Geräteeigentümer zu tragen. Diese werden seitens der Leitungspartner GmbH nicht übernommen.

Verhalten bei Gerätestörungen

  • Sollten nach dem Besuch eines durch uns beauftragten Monteurs wider Erwarten Probleme an einem Gasgerät entstehen, rufen Sie bitte unbedingt zuerst unsere Erdgas-Hotline (0 24 21) 4865 - 666 an. Die Umstellungsmonteure sind insbesondere während der Anpassungsphase für Entstörungen 24/7 für Sie im Einsatz und beheben etwaige Fehler ohne Kostenaufwand für Sie. Voraussetzung dafür ist, dass die Störungsursache eindeutig den Umstellungsaktivitäten zuzuordnen ist.
  • Beauftragen Sie einen Installateur Ihrer Wahl ohne Rücksprache mit uns, können wir dafür entstehende Kosten nicht übernehmen.

Geräteaustausch und Kostenerstattung

  • Sollten Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung für den Austausch eines Altgeräts gegen ein Neugerät entscheiden, so können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten erstatten lassen. Die Beträge, die durch die Leitungspartner erstattet werden können, sind gesetzlich festgelegt. Wenn Sie und Ihr Installateur geprüft haben, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Kostenerstattungsantrag stellen.
  • Den Antrag finden Sie unter nachfolgendem Download-Link. Weitere Informationen zu den geltenden Voraussetzungen und zur Höhe des möglichen Erstattungsbetrags finden Sie in unserem Flyer zum Thema Kosten. Diesen finden Sie hier ebenfalls zum Download.

Fragestellungen

Ist H-Gas teurer als L-Gas?

In Ihrer Gasrechnung wird immer die verbrauchte Energiemenge in kWh abgerechnet. Diese berechnet sich im Wesentlichen aus dem verbrauchten Gasvolumen multipliziert mit dem Brennwert. Daher ändert sich an der Höhe Ihrer Gasrechnung nichts, es sei denn, Sie ändern Ihren Gasverbrauch oder Ihr Gaslieferant ändert den Preis pro kWh.

Beispiel:

Abrechnung im Falle von L-Gas
Verbrauchtes Gasvolumen = 10 m³ Brennwert = 9 kWh/m³
Verbrauchte Energiemenge: 10 m³ * 9 kWh/m³ = 90 kWh
Abrechnung im Falle von H-Gas
Verbrauchtes Gasvolumen = 9 m³ Brennwert = 10 kWh/m³
Verbrauchte Energiemenge: 9 m³ * 10 kWh/m³ = 90 kWh

Was kostet mich die Umrüstung meiner Erdgasgeräte?

Solange weder eine Wartung, eine Mangelbehebung oder ein Geräteaustausch erfolgen müssen, entstehen für Sie bei allen Schritten der Erdgasumstellung (Erhebung, Anpassung und Qualitätssicherung) keine direkten Kosten. Indirekt werden diese Aufwände über eine temporäre Umlage (Marktraumumstellungs-Umlage), die in den Netzentgelten enthalten ist, auf alle Gaskund:innen deutschlandweit verteilt. 

Erhalte ich eine Erstattung, wenn ich mein Gasgerät austauschen lasse?

Bei Neuanschaffung bzw. Austausch eines Gasgeräts ist die Beantragung einer Kostenerstattung möglich. Die Höhe des möglichen Erstattungsbetrags und die zugehörigen Voraussetzungen sind gesetzlich festgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Woher kommt das künftige H-Gas?

Das H-Gas können die Gaslieferanten weltweit aus verschiedenen Ländern beziehen. H-Gas wird beispielsweise in den USA, in Russland, im Iran, Kanada, Katar, Saudi Arabien und in Norwegen gefördert.

Was bedeutet Schalttermin?

Mit dem Schalttermin wird das Tagesdatum bezeichnet, an dem erstmalig H-Gas in das Netz oder einen Netzbereich (Umstellbezirk) der Leitungspartner eingespeist wird. Das sind die Schalttermine für Düren und Merzenich:

Umstellbezirk 1: 16.03.2027
Umstellbezirk 2: 08.06.2027

Ortsteil Erhebungs­zeitraum ca. Anpassungs­zeitraum ca.
Stadt Düren
Arnoldsweiler 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Berzbuir 07/2025 – 03/2026 01/2027 – 09/2027
Birgel 07/2025 – 03/2026 01/2027 – 09/2027
Birkesdorf 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Derichsweiler 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Düren Innenstadt 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 09/2027
Echtz 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Gürzenich 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Hoven 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Konzendorf 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Kufferath 07/2025 – 03/2026 01/2027 – 09/2027
Lendersdorf 07/2025 – 03/2026 01/2027 – 09/2027
Mariaweiler 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Merken 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Niederau-Krauthausen 07/2025 – 03/2026 01/2027 – 09/2027
Rölsdorf 07/2025 – 03/2026 01/2027 – 09/2027
Gemeinde Merzenich
Girbelsrath 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Golzheim 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
Merzenich 07/2025 – 03/2026 10/2026 – 06/2027
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