Für Partner
Hier finden Sie alle Informationen über die Erdgasumstellung in Düren und Merzenich, die für Sie als unser Partner wichtig sind. Ob als Vertragsinstallateursunternehmen (VIU) oder als Schornsteinfegermeister:in – Ihre Mitwirkung ist maßgeblich für den Erfolg der Erdgasumstellung. Denn unsere Netzkunden sind eben auch Ihre Kunden.
Die Umstellung der Erdgasqualität von L- auf H-Gas muss erfolgen, da die L-Gas-Lagerstätten aus denen bisher Teile des deutschen Erdgasmarktes versorgt wurden, ausgebeutet sind. Diese Änderung macht zwingend eine technische Anpassung aller an das Gasnetz angeschlossenen Gasverbrauchsgeräte notwendig. Als regionaler Netzbetreiber ist die Leitungspartner GmbH gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Düren und Merzenich für diese Umstellung verantwortlich. Daher informieren wir Sie (Installateure und Schornsteinfeger) hier als unsere Marktpartner frühzeitig, damit Sie für Ihre Kunden als kompetenter Ansprechpartner da sein können.

Im Rahmen der Erdgasumstellung kommen ausschließlich nach DVGW zertifizierte Unternehmen und Monteure zum Einsatz. Diese werden 2025 zunächst alle an das Gasnetz angeschlossenen Geräte erheben. Nach einer technischen Beurteilung aller Geräte werden wir, unter Nutzung der DVGW-Anpassungsdatenbank, die Anpassungsmöglichkeiten und den gerätespezifischen Anpassungszeitpunkt festlegen. Nach Beschaffung des ggf. notwendigen Anpassungsmaterials erfolgt 2027 die technische Umstellung eines jeden Gasgeräts.
Nutzen der Erdgasumstellung für Ihr Unternehmen
Als Fachmann profitieren Sie von unseren Informationen:
- Sie begleiten den Umstellprozess gegenüber Ihren Kunden positiv, da Sie über weitergehende Informationen verfügen.
- Sie können sich bei Ihren Kunden auch zum Thema Erdgasumstellung als gut informierter Ansprechpartner profilieren.
- Sie erkennen und beheben frühzeitig Gerätemängel, die Ihrem Kunden einen reibungslosen Umstellungsprozess garantieren.
- Sie beraten Ihre Kunden frühzeitig, wenn ein Geräteaustausch sinnvoll oder nötig ist und kennen sich auch beim Thema der Kostenerstattung aus.
Wettbewerbsverbot für Dienstleiter der Leitungspartner GmbH
- Allen Mitarbeitern unserer Dienstleister, die wir für die Erdgasumstellung beauftragt haben, ist es untersagt, Tätigkeiten aus dem Portfolio eines Installateurs, wie beispielsweise Wartungsarbeiten, Instandsetzungen oder Geräteaustausche auszuführen.
- Alle durch uns beauftragten Monteure haben das vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot einzuhalten.
Abgasmessung und Grenzwerte
Während der Durchführung der Umstellarbeiten sind von den Monteuren sowohl im Rahmen der Erhebung als auch der Anpassung gemäß des geltenden Regelwerks (DVGW Arbeitsblatt G 680) Abgasmessungen durchzuführen. Diese erfolgen nicht unter Nutzung der sog. Schornsteinfegertaste.
Für die Abgasmessung gelten folgende CO*-Grenzwerte und Handlungsanweisungen:
CO-Grenzwerte und Vorgaben im Rahmen der Erhebungsphase (2025) | |
Grenzwerte | Maßnahmen und Fristigkeiten |
0 – 300 ppm** | keine |
300 – 500 ppm | Mängelkarte Frist zur Behebung: bei nächster Wartung |
500 – 1.000 ppm | Mängelkarte Frist zur Behebung: 4 Wochen |
Über 1.000 ppm | Mängelkarte Frist zur Behebung: unverzüglich und sofortige Sperrung des Gasgeräts |
CO-Grenzwerte und Vorgaben im Rahmen der Anpassungsphase (2027) | |
Grenzwerte | Maßnahmen und Fristigkeiten |
0 – 500 ppm | keine |
500 – 1.000 ppm | Mängelkarte Frist zur Behebung: 4 Wochen |
Über 1.000 ppm | Mängelkarte Frist zur Behebung: unverzüglich und sofortige Sperrung des Gasgeräts |
*CO = Kohlenmonoxid
**ppm = parts per million (Anzahl Teilchen pro Million Teilchen)
Fragen zum Datenschutz
- Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten auch im Rahmen der Erdgasumstellung sehr ernst. Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- In der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erdgasumstellung sowie über Ihre Rechte. Die Datenschutzerklärung finden Sie direkt hier zum Download.
Kostenerstattung nach § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und Voraussetzungen
Entscheidet sich Ihr Kunde im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasverbrauchsgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, hat er gemäß § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) einen gesetzlich festgelegten Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.
Die Gewährung dieses Erstattungbetrages ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Kunde ist Eigentümer des Gerätes.
- Das Neugerät ist selbstadaptierend und muss im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden.
- Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des alten Gasverbrauchsgerätes ist durch Ihre Unterschrift als Installateur belegt.
- Sie bestätigen nachweislich, dass das Neugerät weniger als zwei Jahre nach Erhalt des Erstinformationsschreibens und vor der notwendigen Anpassung des Altgerätes installiert wurde.
- Sie bestätigen per Unterschrift die ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme des Neugerätes und legen dem Kostenerstattungsantrag Ihren Konzessionsnachweis bei.
Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung) und Voraussetzungen
Neben der Möglichkeit einer Kostenerstattung gemäß § 19a EnWG kann der Erstattungsbetrag bei Erfüllen weiterer Voraussetzungen höher ausfallen.
Die Gewährung eines erhöhten Erstattungbetrages ist an folgende zusätzliche Bedingungen der Gasgerätekostenerstattungsverordnung geknüpft:
- Das Gasgerät dient nur dem Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder einer vergleichbaren Nutzung.
- Der Kostenerstattungsanspruch nach der GasGKErstV ist in der Höhe gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Heizgeräts.
- Die Existenz des Altgerätes ist durch einen Entsorgungsbeleg oder den Beleg der letzten Abgasmessung vom Schornsteinfeger nachzuweisen (nicht älter als zwei Jahre).
- Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Mitteilung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.
Alter des Gasgeräts anhand des Typenschilds zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins | Höhe des Kostenerstattungsanspruchs |
nicht älter als 10 Jahre | 500 € |
älter als 10 Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre |
250 € |
älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre |
100 € |
Downloads (für Partner)
Dieser Flyer enthält in Kurzform allgemeine Informationen zur Erdgasumstellung in Düren und Merzenich.
In diesem Flyer finden Sie sicherheitsrelevante Informationen für die Erdgasumstellung.
In diesem Flyer finden Sie Informationen zu Kosten und Kostenerstattung.
Hier finden Sie den Antrag auf Kostenerstattung.
In diesem Flyer finden Sie Informationen zu Mängeln an Ihrem Gasgerät.
Erdgasumstellung
in Düren und Merzenich

Bei Fragen sind wir gerne unter den nachfolgend angegebenen Kontaktdaten für Sie da:
Wir benötigen Ihre Unterstützung
Für eine zügige und erfolgreiche Umsetzung sind wir auf die Mitwirkung unserer Partner angewiesen. So bestimmen Sie als Vertragsinstallateursunternehmen (VIU) bzw. als Schornsteinfegermeister:in maßgeblich den Projekterfolg mit. Denn unsere Netzkunden sind auch Ihre Kunden.
Daher sollen Ihnen die nachfolgenden Informationen dazu dienen, Ihre Kunden professionell und kompetent zu verschiedenen Themen der Erdgasumstellung informieren und beraten zu können.
Mangelbehebung
- Stellen unsere Monteure während der Erhebung oder der Anpassung Mängel am Gerät fest, so werden diese in Form einer Mängelkarte dokumentiert und diese dem Kunden ausgehändigt. Je nach Schwere des Mangels wird auf dieser Karte auch die Fristigkeit, bis wann der Mangel seitens der Geräteeigentümers und seines Installateurs zu beheben ist, festgehalten.
- Die Verantwortlichkeit der Mängelbehebung liegt ausschließlich beim Geräteeigentümer, der auch für die dabei entstehenden Kosten aufkommt.
- Bitte informieren Sie uns immer zeitnah über die erfolgte Mangelbehebung durch Rücksendung der von Ihnen unterschriebenen Mängelkarte an das Projektbüro Erdgasumstellung der Leitungspartner GmbH. Vielen Dank.
- Hinweis: Mangelbehaftete Geräte dürfen gemäß des DVGW-Regelwerks nicht angepasst werden. In diesen Fällen werden wir das Gerät sperren. Liegt uns bis zwei Wochen vor dem Schalttermin keine Nachricht über eine Mängelbehebung vor, werden wir aus Sicherheitsgründen den betroffenen Gasanschluss sperren.
Gerätestörungen nach Besuch unserer Monteure
- Sollte nach einem Besuch von einem durch uns beauftragten Monteur eine Störung am Gasgerät des Kunden vorliegen, so haben unsere Dienstleister und deren Monteure im ersten Schritt ein Nachbesserungsrecht.
- Bitte weisen Sie Ihre Kunden, sollten diese sich in einem solchen Fall gewohnheitsmäßig bei Ihnen melden, darauf hin, dass sie sich im Störungsfall unter (0 24 21) 4865 - 666 an die Erdgas-Hotline der Leitungspartner GmbH wenden müssen. Die Entstörung wird dann über die Leitungspartner GmbH bzw. deren beauftragte Dienstleister organisiert. Nur dann können ggf. anfallende Kosten seitens der Leitungspartner GmbH übernommen werden.
- Sollte nach einem Besuch von einem durch uns beauftragten Monteur allerdings ein Schaden am Gasgerät des Kunden auftreten, der nachweislich nichts mit der Erhebung / der Anpassung zu tun hat und der von Ihnen behoben wird, bitten wir Sie, im Anschluss unbedingt auch die auf dem Messprotokoll am Gerät notierten Abgaseinstellungen wieder zu übernehmen. Vielen Dank.
Verhalten bei Gerätestörungen
- Wenn Sie im Zeitraum der Erdgasumstellung ein Kunde anruft und eine Gerätestörung meldet, sollten Sie zunächst bitte hinterfragen, ob in der letzten Zeit ein Monteur zur Umstellung am Gerät war. Wenn der Kunde dies bestätigt, verweisen Sie ihn bitte an unsere Erdgas-Hotline unter der Rufnummer (0 24 21) 4865 - 666. So können wir zunächst prüfen, ob die Störung im Zusammenhang mit der Erdgasumstellung steht. Sollte dies der Fall sein, werden wir im Rahmen unseres Nachbesserungsrechts die Störung unverzüglich beseitigen. Bei dieser Abwicklung entstehen unserem Kunden keinerlei Kosten.
- Sollten Sie allerdings die Entstörung ohne Information an uns vornehmen, so werden wir die damit verbundenen Kosten nicht übernehmen. Diese hat dann der Kunde zu tragen.
Geräteaustausch und Kostenerstattung
Nachfolgendes gilt für den Zeitraum nach Erhalt des Erstinformationsschreibens bis zum Schalttermin:
Wenn Sie als Installateur des SHK-Handwerks ein Gasgerät stilllegen oder ausbauen bzw. gegen ein Neugerät austauschen und das Altgerät den Aufkleber der Leitungspartner GmbH (Gasgerät erhoben oder Gasgerät angepasst) trägt, haben wir folgende Bitte:
- Damit unsere Monteure im Rahmen der Anpassung nicht vergeblich oder mit falschen Anpassungsmaterialien beim Kunden erscheinen, ist es für uns sehr wichtig, vorher von Ihnen Informationen über die Stilllegung bzw. den Geräteaustausch zu erhalten.
- Bitte nutzen Sie dazu unsere Geräteaustauschkarte, die Sie einfach ausfüllen und an uns zurücksenden. Geräteaustauschkarten können Sie kostenfrei per E-Mail bei der Projektleitung der Leitungspartner GmbH unter wolfgang.clemens.ext@leitungspartner.de anfordern.
- Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Geräteaustausch auch direkt hier zurückzumelden.
- Noch einfacher wird es, wenn Sie mit Ihrem Smartphone den aufgedruckten QR-Code scannen, der sich auf dem gelben oder grünen Geräteaufkleber befindet. Der im QR-Code hinterlegte Link führt Sie direkt zu einer entsprechenden Eingabemaske auf dieser Website, in der Sie alle nötigen Angaben zum Geräteaustausch vornehmen können.
Mit der rechtzeitigen Überlassung der Informationen zum Gerätetausch helfen Sie uns sehr. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, denn nur so können wir für den geplanten Anpassungstermin noch das „richtige“ Anpassungsmaterial beschaffen.
Hinweise:
- Sowohl für die Erhebung als auch für die technische Anpassung der Geräte und Anlagen müssen diese in einem technisch einwandfreien Zustand ohne Mängel sein. Dies gilt sowohl für die Werte der Abgasmessung als auch für bauliche oder technische Mängel etc.. Bitte beachten Sie diese Vorgaben bei der Planung Ihrer Wartungsintervalle.
- Bei einem Geräteaustausch nach dem Schalttermin ist unbedingt ein H-Gas-fähiges Gerät einzubauen. Dieses muss bereits beim Einbau durch Sie auf H-Gas angepasst werden. Bei einem Austausch nach dem Schalttermin kann kein Antrag auf Kostenerstattung mehr gestellt werden.
Fragestellungen
Welche Gasgeräte im Haushalt / im Unternehmen sind betroffen?
Es sind grundsätzlich alle Geräte, die mit Erdgas betrieben werden und ans Gasversorgungsnetz angeschlossen sind, betroffen. Zumeist handelt es sich hierbei um Heizungen, Gasthermen für die Warmwasseraufbereitung, Gaskamine und um Gasherde.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
In mehr als 95% der Fälle ist eine Anpassung möglich.
Ergibt die technische Beurteilung der beauftragten Fachleute auch nach umfangreicher Recherche jedoch, dass ein Gasgerät nicht anpassbar ist, wird der Geräteeigentümer von uns postalisch informiert und das weitere mögliche Vorgehen erläutert. Dies passiert insbesondere bei recht alten Gasgeräten (30 Jahre und mehr).
Was bedeuten die Kennzeichnungen (Aufkleber) auf dem Gasgerät?
Durch die Aufkleber, die von den Monteuren auf den Gasgeräten angebracht werden, wird beispielsweise ersichtlich, ob das jeweilige Gasgerät bereits erhoben bzw. schon angepasst ist. Daneben gibt es noch weitere Geräteaufkleber mit anderen Informationen. Diese Kennzeichnungen, die vom DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) vorgegeben sind, sind ggf. wichtig für den Installateur und/oder den Schornsteinfeger und sollten von diesen beachtet werden. Durch die Umstellungsmonteure vorgenommene Geräteeinstellungen sollten im Umstellungszeitraum nicht verändert werden. Die Aufkleber dürfen nicht entfernt werden.