Wir informieren sowohl alle Mieter (Anschlussnutzer), als auch jeden Eigentümer (Anschlussnehmer) über die anstehende Erdgasumstellung. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe aus § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Auf diese Weise gewährleisten wir, dass alle Beteiligten über die Notwendigkeit der Umstellung informiert sind.
Dabei kann es aus datentechnischen Gründen vorkommen, dass Sie vereinzelt mehrere identische Anschreiben von uns erhalten. Wir bemühen uns eine möglichst eindeutige Datenlage zu erreichen, damit Mehrfach-Zustellungen möglichst Einzelfälle bleiben.