Werden bei der Erhebung oder der Anpassung Mängel an Ihren Gasgeräten festgestellt, erhalten Sie von unserem Monteur einen sogenannten Mangelschein. Dieser dokumentiert sowohl die eigentlichen Mängel und die Frist, bis wann die Mängel behoben werden müssen.
Bitte veranlassen Sie die Mangelbehebung umgehend durch den Installateur Ihres Vertrauens und senden Sie uns die vom Installateur unterschriebene Mangelkarte. unverzüglich zurück. Die Kosten der Mangelbehebung hat der Geräteeigentümer zu tragen.