Als Gerätebesitzer sind Sie selbst für den sicheren Betrieb Ihrer Anlage verantwortlich. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, bestehende Mängel durch einen Installateur beseitigen zu lassen. Werden im Rahmen der Erhebung bzw. der Anpassung festgestellte Mängel nicht beseitigt, können wir Ihr Erdgasgerät ggf. nicht für die Nutzung mit H-Gas anpassen. In solch einem Fall ist ggf. ein Weiterbetrieb Ihres Gasgerätes nach dem Schalttermin ausgeschlossen. In letzter Konsequenz werden wir dann entweder das Gerät oder Ihren Gasanschluss sperren. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.