Werden bei der Erhebung oder der Anpassung der Gasgeräte Mängel festgestellt, werden diese dokumentiert und Sie durch Aushändigen eines Mangelscheins dazu aufgefordert, diese Mängel beheben zu lassen. Sollten Sie nicht Eigentürmer der betreffenden Gasgeräte sein, geben Sie den Mangelschein bitte umgehend an den Geräteeigentümer weiter. Grundsätzlich liegt die Mangelbehebung in der Verantwortung des Gerätebesitzers und muss innerhalb der auf dem Mangelschein vorgegebenen Frist behoben werden. Die Mangelbehebung muss durch einen konzessionierten Installateur erfolgen, der diese unverzüglich an die Leitungspartner zurückmeldet. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Anlagenbesitzer.
Die Beseitigung von Mängeln ist für einen einwandfreien Betrieb erforderlich und dient Ihrer eigenen Sicherheit.
WICHTIGER HINWEIS: Wird ein angezeigter Mangel nicht behoben, kann das jeweilige Gerät in der Folge nicht angepasst werden. Bei gravierenden Mängeln erfolgt aus Sicherheitsgründen die Sperrung des Gasgerätes. Weitere Infos dazu finden Sie hier und im ausgehändigten Mängelflyer.