In mehr als 95% der Fälle ist eine Anpassung möglich.
Ergibt die technische Beurteilung der beauftragten Fachleute auch nach umfangreicher Recherche jedoch, dass ein Gasgerät nicht anpassbar ist, wird der Geräteeigentümer von uns postalisch informiert und das weitere mögliche Vorgehen erläutert. Dies passiert insbesondere bei recht alten Gasgeräten (30 Jahre und mehr).