Grundsätzlich ist die Anpassung aus Sicherheitsgründen zwingend vorgeschrieben und eine Weigerung nicht möglich. Sollten Sie bei einem Gerät keine Anpassung wünschen, so muss dieses durch Ihren Installateur komplett vom Gasnetz getrennt und uns schriftlich angezeigt werden. Die damit verbundenen Kosten haben Sie zu tragen.
Sollte ein Gasgerät nicht angepasst werden, so erfolgt der Weiterbetrieb des Geräts nach dem Wechsel auf H-Gas mit falschen Geräteeinstellungen. Dies ist mit Gefahren verbunden, die von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes über mögliche Brände bis hin zur ernsthaften Gefährdung der Gerätenutzer reichen. Dabei kann die veränderte Abgassituation zu tödlichen Vergiftungen durch Kohlenmonoxid (CO) führen.