In welchen Fällen sperrt der Monteur mein Gasgerät? 

Eine Sperrung Ihres Gasgeräts durch unseren Monteur kann unterschiedliche Gründe haben: 

  1. Nimmt unser Monteur beim Erhebungs- oder beim Anpassungstermin Gasgeruch an Ihrem Gasgerät wahr, so muss er aus Sicherheitsgründen das Gerät sofort sperren. Diesen Mangel wird er in Form eines Mangelscheins dokumentieren und Ihnen diesen überreichen. Ein solcher schwerwiegender Mangel muss schnellstmöglich durch ein Installationsunternehmen behoben werden. Bitte beauftragen Sie in einem solchen Fall unverzüglich einen Installateur. 

    Der Installateur sollte nach der Mangelbehebung diese auf dem Mangelschein dokumentieren und uns mit seiner Unterschrift zurücksenden. 

    Erst dann können wir Ihnen einen neuen Erhebungs- bzw. Anpassungstermin mitteilen. 
  2. Stellt unser Monteur im Rahmen seiner Tätigkeiten einen CO-Wert > 1.000 ppm fest, so muss er das Gasgerät aus Sicherheitsgründen sofort sperren. Er wird diesen schwerwiegenden Mangel mittels eines Mangelscheins dokumentieren und Ihnen diesen überreichen. Dieser Mangel muss unverzüglich durch einen Installateur behoben werden. Erst wenn uns diese Mangelbehebung schriftlich vorliegt, können wir Umstellungsarbeiten wieder aufnehmen. 

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