Nein. Wenn der Geräteeigentümer seine Gasgeräte nicht anpassen lässt, dann sind die Leitungspartner gesetzlich dazu verpflichtet, zur Abwehr von Gefahren, spätestens zum Schalttermin, die Gasversorgung zu unterbrechen. Grund ist, dass bei einem Weiterbetrieb mit „falschen“ Geräteeinstellungen Gefahren drohen, die von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefahr für Leib und Leben reichen.