Ihr Gasliefervertrag besteht zwischen Ihnen und Ihrem Gaslieferanten. Mit der Erdgasumstellung hat Ihr Gaslieferant nichts zu tun, sondern hier ist ausschließlich der Netzbetreiber vor Ort in der Verantwortung. Deshalb besteht im Zusammenhang mit der Erdgasumstellung auch kein Sonderkündigungsrecht Ihres Vertrags mit Ihrem Lieferanten.