Sollte sich bei der Prüfung der Erhebungsdaten Ihres Gasgeräts herausstellen, dass dieses nicht anpassbar ist, werden Sie unverzüglich über diesen Umstand schriftlich informiert. In diesem Fall gibt es für Sie folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Ihr Installateur erklärt sich bereit, Ihr Gerät anzupassen. Eine Übernahme der Anpassungskosten durch die Leitungspartner ist nach Absprache möglich. Die erfolgte Anpassung ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Sie beauftragen Ihren Installateur, das Gerät stillzulegen, indem er es komplett vom Gasnetz trennt. Die Stilllegung muss uns frühzeitig schriftlich angezeigt werden.
- Sie beauftragen Ihren Installateur mit einem Austausch des nicht anpassbaren Geräts gegen ein Neugeräte, das für den Betrieb mit H-Gas zugelassen ist. Dieser Geräteaustausch ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.