- Technisch nicht möglich
Sollten Ihre Erdgasgeräte aus technischen Gründen nicht anpassbar sein, dürfen Sie Ihre Verbrauchsgeräte nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) ab dem Umstellungsdatum von L- auf H-Gas nicht mehr nutzen. Empfehlenswert ist dann der frühzeitige Austausch der Erdgasgeräte oder deren Stilllegung, um eine Unterbrechung der Erdgasversorgung zu verhindern.
- Keine Zulassung für den deutschen Markt
Für eine korrekte Zuordnung Ihrer Erdgasgeräte benötigen wir das Typenschild als Nachweis über die Zulassung der Geräte für den deutschen Markt. Liegt zu Ihren Verbrauchsgeräten keine deutsche Zulassung vor, dürfen Sie diese nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) nicht nutzen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihre Erdgasgeräte sofort außer Betrieb nehmen.
- Fehlendes Material
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass wir keine Möglichkeit haben, das notwendige Anpassungsmaterial zu beschaffen. Somit ist uns eine Anpassung für den Betrieb mit H-Gas nicht möglich. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Verbrauchsgerät im aktuellen Zustand nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) ab dem Umstellungsdatum von L- auf H-Gas nicht mehr nutzen dürfen. Ggf. kann in diesem Fall Ihr Installateur Abhilfe schaffen, da er möglicherweise über das nötige Anpassungsmaterial verfügt und die Anpassung vornehmen kann. Die Anpassung muss uns dann unverzüglich schriftlich gemeldet werden.