Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Erdgasgerätes ist für den einwandfreien Betrieb verantwortlich. Daher gehen die Kosten für die Mängelbehebung zu deren Lasten. Wenn Sie nicht Eigentümer:in des Gasgerätes sind und unser Monteur einen Mangel daran feststellt, dann geben Sie den überreichten Mangelschein unbedingt und unverzüglich an den Eigentümer bzw. die Eigentümerin (z.B. Vermieter:in, Hausverwaltung) weiter.