Bisher wurde die Gasversorgung in Teilen Deutschlands etwa zu 10% durch Förderung aus Deutschen L-Gasfeldern und zu rund 90% aus den Niederlanden sichergestellt. Diese L-Gasquellen sind erschöpft, so dass ein Wechsel der Erdgasqualität von L- auf H-Gas nötig ist. Da sich die beiden Erdgasqualitäten in ihrem Energiegehalt unterscheiden, müssen alle Gasgeräte, die ans Gasnetz angeschlossen sind, auf den Betrieb mit H-Gas angepasst werden. Erfolgt diese Anpassung nicht, besteht die Gefahr von Gerätestörungen, Materialschäden oder Bränden. Vor allem aber kann die Änderung der Abgaszusammensetzung bei diesem Wechsel ohne eine Geräteanpassung zu Vergiftungserscheinungen durch entstehendes Kohlenmonoxid (CO) durchaus mit Todesfolge führen. Die gesetzlich verfügte Umstellung aller Gasgeräte gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dient somit Ihrer Sicherheit.