Erst wenn wir bei der Überprüfung der Erhebungsdaten Ihrer Geräte feststellen, dass diese nicht anpassbar sind, werden wir Sie unverzüglich mit zeitlichem Vorlauf darüber schriftlich informieren. In diesem Anschreiben informieren wir Sie auch über Ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten.
Erhalten Sie von uns kein Schreiben dieser Art, können Sie davon ausgehen, dass wir Ihre Geräte anpassen werden.